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Disclaimer

 

1. Die gesetzlichen Bestimmungen über private Stellenvermittlung verlangen von jeder privaten Arbeitsvermittlungsstelle, dem Arbeitssuchenden den Gesetzestext, der seine Rechte und die des Arbeitgebers festlegt, bekannt zu machen. Diesen Text und den berufsethischen Kodex, den alle privaten Arbeitsvermittlungsstellen beachten müssen, finden Sie unter folgenden Links:

 

2. Blake & Partners, die FSM Group und ihre Marken sind Teil der Ambitious People Group, die Sie über ihre Praktiken in Bezug auf die Erfassung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten („personenbezogene Daten“) informieren möchte. Es hält das Datenschutzgesetz vom 8. Dezember 1992 ein. Alle personenbezogenen Daten, die Sie Blake & Partners zur Verfügung stellen, können in den Datenbanken von Blake & Partners gespeichert werden. Sie werden ausschließlich für die Beurteilung einer Bewerbung verwendet. Der Bewerber hat das Recht, diese Daten jederzeit unter den im Datenschutzgesetz beschriebenen Bedingungen einzusehen, sie zu korrigieren und löschen zu lassen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Kommission für den Schutz der Privatsphäre: www.datenschutzbehorde.be.

 

3. Diese Website enthält verschiedene Arten von Daten und Informationen, die durch das Marken- und das Urheberrecht geschützt sind. Es ist nicht gestattet, Informationen von dieser Website ohne vorherige Genehmigung von Blake & Partners ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben. Sie dürfen jedoch für Ihren persönlichen Gebrauch Kopien anfertigen, um die Informationen zu lesen oder sie zu durchsuchen. Dennoch kann Blake & Partners auf keinen Fall für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen haftbar gemacht werden.

 

4. Der Inhalt dieser Website, der teilweise automatisiert ist, wird von uns nicht auf vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften geprüft. Ferner spiegelt diese Website weder die Meinung von Blake & Partners wider noch drückt sie deren Meinung aus.

 

5. Das Herunterladen von Informationen oder das Anklicken von Links zu Websites Dritter erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Blake & Partners haftet weder für Schäden oder Störungen, die durch die Nutzung dieser Website oder der darin enthaltenen Daten (einschließlich Viren und Würmer) entstehen, noch für Unterbrechungen des Internets aufgrund technischer Probleme oder für den Inhalt von Websites Dritter.

 

6. Links, Hyperlinks oder Framework-Links zu dieser Website sind nur mit vorheriger Zustimmung von Blake & Partners zulässig.

 

7. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns keine Anhänge senden, die Würmern oder Viren enthalten. Folgendes darf in den persönlichen Angaben, die Blake & Partners zur Verfügung gestellt werden, nicht enthalten sein: Informationen über Krankheiten, Informationen über Schwangerschaft, jegliche Informationen über die ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, die Gesundheit und die sexuelle Orientierung, diffamierende oder verleumderische Informationen, Informationen, die in keinem vernünftigen Zusammenhang mit dem Stellenprofil stehen.

 

8. Die Informationen, die Sie uns übermitteln, müssen korrekt sein und dürfen nicht gegen geltende Gesetze und Regelungen oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Sie verpflichten sich, Blake & Partners für jede Klage, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung gegen diese erhoben wird, schadlos zu halten.

 

9. Die Tätigkeit von Blake & Partners besteht darin, auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden oder aus eigener Initiative Bewerber, die auf dem Gebiet der Finanzen spezialisiert sind, im Hinblick auf ihre Einstellung im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder in Form eines zwischen den Parteien geschlossenen Kooperationsvertrags zu rekrutieren (der letztgenannte Fall bezieht sich auf Arbeitnehmer mit dem Status eines Selbständigen).

 

10. Soll Blake & Partners auf Wunsch eines Kunden eine Suche nach Bewerbern auf der Grundlage präziser Kriterien durchführen, müssen diese Kriterien Blake & Partners so rasch wie möglich mitgeteilt werden. Zudem ist es notwendig, dass diese Kriterien die Garantie umschreiben, die Blake & Partners seinen Kunden anbietet (siehe Klausel 23).

 

11. Die Aufgabe von Blake & Partners besteht darin und beschränkt sich darauf, eine Bewerbersuche durchzuführen, die Kompetenzen, Qualifikationen und die allgemeine Einstellung der Bewerber für die zu besetzenden Stellen zu überprüfen und die Bewerber anschließend dem Kunden zu präsentieren. Blake & Partners wird auf keinen Fall Partei des zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichneten Arbeits- oder Kooperationsvertrages und kann den Bewerber in dieser Hinsicht nicht binden.

 

12. Eine Präsentation ist dann erfolgreich, wenn ein Bewerber vorübergehend oder dauerhaft eingestellt oder ein Kooperationsvertrag unterzeichnet wird. Hat ein Bewerber das Stellenangebot eines Kunden angenommen oder einen Kooperationsvertrag unterzeichnet und zieht der Kunde sein Angebot zurück, bevor der Bewerber die Stelle antritt, ist der Kunde zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr an Blake & Partners verpflichtet.

 

13. Jede Präsentation ist streng vertraulich. Hält der Kunde diese Klausel nicht ein und führt dies in der Folge dazu, dass der Bewerber von einem Dritten eingestellt wird, hat der Kunde das gesamte Honorar zu zahlen, auf das Blake & Partners Anspruch gehabt hätte, wenn der Bewerber vom Kunden eingestellt worden wäre. Der Begriff „Dritte“ umfasst unter anderem alle Unternehmen, die mit dem Kunden verbunden sind oder zu denen der Kunde Beziehungen unterhält.

 

14. Der Kunde informiert Blake & Partners unverzüglich, wenn die Einstellung eines Bewerbers erfolgt ist, und stellt Blake & Partners eine Kopie des dem Bewerber unterbreiteten Stellenangebots zur Verfügung. Informiert der Kunde Blake & Partners nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Rekrutierung eines Bewerbers über das Anfangsdatum des Bewerbers, hat Blake & Partners Anspruch auf die in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Entschädigung.

 

15. Der Kunde verpflichtet sich, Blake & Partners innerhalb von 14 Tagen nach Einstellung eines Bewerbers das erforderliche Auftragsformular vorzulegen. Übermittelt der Kunde dieses Dokument nicht fristgerecht, ist Blake & Partners berechtigt, eine Rechnung ohne Auftragsformular auszustellen.

 

16. Erfolgt die Einstellung eines Bewerbers durch den Kunden innerhalb von 12 Monaten, nachdem Blake & Partners diesen Bewerber dem Kunden präsentiert hat, so sind die in den Klauseln 18 und 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blake & Partners genannten Honorare an Blake & Partners zu zahlen.

 

17. Die Honorare von Blake & Partners werden in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blake & Partners festgelegt. Der Kunde stellt Blake & Partners eine vollständige Aufstellung über alle Vergütungen und Leistungen, die der Bewerber erhält, zur Verfügung.

 

18. Die Honorare von Blake & Partners werden fällig, sobald ein Bewerber eingestellt wird; dies gilt auch für die Einstellung eines Bewerbers, die unter den Bedingungen der Klauseln 13 und 14 erfolgt. Die Einstellung gilt als erfolgt, unabhängig davon, ob die Erfüllung einer Probezeit erforderlich ist.

 

19. Die Rechnungen von Blake & Partner sind in bar, netto und ohne Abzug zahlbar. Bei Nichtzahlung wird der Rechnungsbetrag automatisch und ohne vorherige Mahnung mit 12% pro Jahr verzinst. Darüber hinaus wird von Rechts wegen nach Versand einer Zahlungsaufforderung per Einschreiben eine Entschädigung in Höhe von 15 % der geschuldeten Beträge als Pauschalentschädigung, mindestens aber 125 € fällig.

 

20. Jede Rechnung von Blake & Partners gilt als endgültig vom Kunden angenommen, wenn sie nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach ihrem Eingang per Einschreiben unter Angabe der Gründe für die Anfechtung bestritten wird.

 

21. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Referenzen des Bewerbers in Bezug auf seine Qualifikationen, Kompetenzen, Persönlichkeit und Erfahrung zu prüfen und zu kontrollieren, ob die rechtlichen und medizinischen Anforderungen an den Bewerber erfüllt sind, insbesondere diejenigen, die sich auf die Erlangung einer Arbeitserlaubnis, falls erforderlich, und alle Formalitäten beziehen, die mit den rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit zusammenhängen.

 

22. Blake & Partners bietet seinen Kunden während eines Zeitraums von acht Wochen eine Garantie hinsichtlich der Qualifikation, der fachlichen Eignung und des Verhaltens des präsentierten Bewerbers (siehe Klausel 11). In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe des Kunden, die Qualifikationen, Kompetenzen, Persönlichkeit und Erfahrung des Bewerbers zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit den von Blake & Partners im Zusammenhang mit der Präsentation des Bewerbers erhaltenen Informationen übereinstimmen. Der Kunde hat außerdem zu prüfen, ob die rechtlichen und medizinischen Anforderungen an den Bewerber erfüllt sind, insbesondere diejenigen, die sich auf die Erlangung einer Arbeitserlaubnis, falls erforderlich, und alle Formalitäten beziehen, die mit den rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit zusammenhängen.

Wird das Arbeitsverhältnis oder die Zusammenarbeit mit dem Bewerber innerhalb von acht Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit aus triftigen und vernünftigen Gründen, die mit der Qualifikation, der fachlichen Eignung oder dem Verhalten des präsentierten Bewerbers zusammenhängen, beendet, erstattet Blake & Partners unbeschadet der nachstehenden Klausel 23 die an Blake & Partners für die Rekrutierung des Bewerbers an den Kunden gezahlte Vergütung im Verhältnis zu der Anzahl der vom Bewerber innerhalb der oben genannten Acht-Wochen-Frist noch zu leistenden Wochen (z.B.: Entlassung in der dritten Arbeitswoche, verbleiben 5 Wochen vor Ablauf der acht Wochen; Erstattung von 5/8tel der Vergütung).

Jeder Anspruch im Zusammenhang mit dieser Garantie muss innerhalb von vierzehn Tagen nach der Entlassung des Bewerbers per Einschreiben, dem ein Nachweis über das Datum der Entlassung des Bewerbers und eine Erläuterung der stichhaltigen und angemessenen Gründe für die Entlassung beigefügt sind, geltend gemacht werden.

 

23. Die Garantie von Blake & Partners kann in folgenden Fällen nicht in Anspruch genommen werden:

  • eine Rekrutierung wird ohne triftigen Grund annulliert (dies gilt auch für den Fall, dass der Bewerber aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurde);
  • Blake & Partners wird nicht durch einen im Sinne der vorstehenden Klausel 22 zulässigen Anspruch in Kenntnis gesetzt;
  • die Honorare werden nicht innerhalb der in der vorstehenden Klausel 20 definierten Frist an Blake & Partners gezahlt;
  • der Grund für die Annullierung hängt nicht mit der Qualifikation, den Fähigkeiten oder dem Verhalten des Bewerbers zusammen;
  • der Bewerber wurde aus wichtigem Grund entlassen;
  • für jeden Fall der Nichteignung oder Entlassung aufgrund höherer Gewalt;
  • im Falle einer Fälschung oder der Benutzung gefälschter Dokumente durch einen Bewerber oder einen Dritten im Rahmen des Auftrags von Blake & Partners.

 

24. Die Nichtigkeit einer der Klauseln dieser Vertragsbedingungen berührt auf keinen Fall die Gültigkeit der übrigen Klauseln dieser Bedingungen.

 

25. Blake & Partners kann auf keinen Fall für etwaige Beurteilungsfehler (i) in Bezug auf die Referenzen des Bewerbers, seine Qualifikationen, Kompetenzen, Persönlichkeit und Erfahrung, (ii) in Bezug auf die Erfüllung der verschiedenen rechtlichen und medizinischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeit des Bewerbers oder (iii) für Konsequenzen, die sich aus der Verwendung falscher Informationen durch den Bewerber ergeben, haftbar gemacht werden.

 

26. Die vorliegenden Vertragsbedingungen stellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes von den Parteien vereinbart wird, das einzige Dokument dar, das die Rechte und Pflichten der Parteien regelt.

 

27. Diese Vertragsbedingungen sind für den Kunden und eventuelle Rechtsnachfolger verbindlich.

 

28. Diese Vertragsbedingungen unterliegen belgischem Recht.

 

29. Im Falle von Streitigkeiten über die Gültigkeit oder die Erfüllung dieser Bedingungen sind ausschließlich die Gerichte in Brüssel zuständig, wobei die französische Fassung dieser Vertragsbedingungen die einzige verbindliche Fassung ist.

 

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